Nichtansässige Einwohner
Ab Februar 2020 wird das portugiesische Parlament der Regierung gestatten, Änderungen in Bezug auf das Regime für nicht gewohnheitsmäßige Einwohner vorzunehmen. Diese Änderungen wirken sich nicht auf diejenigen aus, die bereits nicht gewohnheitsmäßig ansässig sind, d.h. diejenigen, die von der derzeitigen IRS-Befreiung (0%) profitieren. Wer sich bis zum Inkrafttreten des neuen Regimes anmeldet, wird von diesem Vorteil bis zum Ende der zehnjährigen Laufzeit des Steueranreizes profitieren.
Nach Inkrafttreten dieser Maßnahme verlieren neue Teilnehmer des Regimes der nicht gewohnheitsmäßigen Einwohner die Doppelbesteuerungsbefreiung, die dann mit einem festen Steuersatz von 10% auf die von ihrem Herkunftsland gezahlten Renten besteuert wird.
Derzeit gelten die unten aufgeführten Bedingungen.
- für einen Zeitraum von 10 Jahren eine feste Besteuerung mit einem festen Lohnsteuersatz von 20 % auf die in Portugal verdienten Einnahmen
- Keine Doppelbesteuerung im Falle von Einkommen aus Renten und selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung im Ausland
- Bürger, die nicht in Portugal ansässig sind und nach mindestens fünfjähriger Abwesenheit bereit sind, in ihre Heimat zurückzukehren (z. B. selbständige Berufstätige, Rentner, abhängig Beschäftigte, Auswanderer).
- Bürger, die nicht in Portugal ansässig sind und sich aufgrund von Entsendungsbeziehungen als vorübergehende Gebietsansässige ansiedeln möchten (z. B. selbständige Berufstätige, abhängig Beschäftigte, Organmitglieder)
- In Portugal gebietsansässiger Steuerpflichtiger, der sich das ganze Jahr über mehr als 183 Tage in Portugal aufhält (gefolgt oder interpoliert). Diese Dauerhaftigkeit ist nach Vorlage einer Kaufurkunde oder nach Vorlage eines Mietvertrages von mindestens 6 Monaten nachweisbar.
- In den letzten 5 Jahren vor der Anwendung der Regelung nicht als in Portugal ansässiger Steuerpflichtiger eingestuft worden.
- Der Antrag auf Registrierung als nicht-gewöhnlicher Einwohner muss elektronisch auf dem Finanzportal eingereicht werden, nachdem er sich als Einwohner auf portugiesischem Hoheitsgebiet registriert hat und bis einschließlich 31. März des darauffolgenden Jahres in diesem Gebiet.